AGB

 Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 16.10.2011)

  1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Firma bauprint, Inh. Torsten Bourauel, Alzenbacher Str. 60, 53783 Eitorf, Deutschland, im folgenden Auftragnehmer genannt, über die Webseiten www.bauprint.de und deren Sprachversionen. Kunde i.S.d. Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer bzw. Gewerbetreibende.
     
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

 

2. Vertragsschluss

      1. Nach Eingabe Ihrer persönlichen Daten und durch Anklicken des Buttons „Kaufen“ im abschließenden Schritt des Bestellprozesses geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb  enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Bestelleingangs erfolgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung per E-Mail an den Kunden. Diese Empfangsbestätigung informiert den Kunden darüber, dass seine Bestellung bei www.bauprint.de eingegangen ist. Gleichzeitig nimmt die Firma wabo-werbeagentur, Inh. Torsten Bourauel die Bestellung des Kunden an und der Kaufvertrag kommt zustande. Ebenfalls erhält der Kunde mit der  Empfangsbestätigung alle Kundeninformationen, die für seine Unterlagen relevant sind. Sollten Sie binnen 2 Wochen keine Auftragsbestätigung von uns erhalten, sind Sie nicht mehr an Ihre Bestellung gebunden. Sollten wir innerhalb von 5 Wochen keine Druckdaten oder keine Zahlung erhalten, sind wir nicht mehr an die Bestellung gebunden.

      2. Die wabo-werbeagentur wird Aufträge nicht bearbeiten, soweit
        • der Inhalt des Druckerzeugnisses oder die Erfüllung des Auftrags gegen geltende Strafgesetze verstoßen würde oder als Ordnungswidrigkeit geahndet werden könnte;
        • mit dem Druckerzeugnis offensichtlich rassistische, fremdenfeindliche, gewaltverherrlichende, radikale oder sonst verfassungsfeindliche Ziele verfolgt werden;
        • der Inhalt des Druckerzeugnisses sexistischer Natur wäre; oder
        • das Druckerzeugnis allgemeine ethische Grundwerte missachten würde oder aus sonstigen Gründen als sittenwidrig einzustufen wäre.
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      3. Bauprint behält sich das Recht vor, Kundenkonten bei wiederholter Andienung derartiger Druckaufträge dauerhaft zu sperren.

 

3. Eigentumsvorbehalt

      1. Es gilt der verlängerte und erweiterte Eigentumsvorbehalt. Jede von uns gelieferte Ware bleibt in jedem Fall bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen, auch der Verzugszinsen und Rechtsverfolgungskosten, unser Eigentum und ist weder in anderem Namen verpfändbar, belastbar oder sonstwie als Sicherheit für andere als die wabo-werbeagentur selbst zu verwenden.
         
      2. Während der Wirksamkeit des Eigentumsvorbehaltes verpflichtet sich der Auftraggeber das Eigentum der wabo-werbeagentur zu wahren und die Gefahr des Untergangs, der Abnutzung oder Beschädigung zu tragen, auch wenn die gelieferte Handelsware/ das Vertragserzeugnis nicht unmittelbar für den Auftraggeber, sondern für einen Dritten bestimmt ist. Ferner verpflichtet er sich den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt der Firma bauprint ausdrücklich hinzuweisen.
         
      3. Jeder Standortwechsel von Eigentumsvorbehaltsware und alle Eingriffe Dritter hierauf, insbesondere Pfändungen, sind bauprint unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

 

4. Urheberrecht und Nutzungsrechte

      1. Bauprint behält sich an Angeboten, Grafiken, Mustern, Zeichnungen und Fotos die Urheberrechte vor. Jeder an uns erteilte Auftrag ist ein Urheberwerksvertrag. Dieser ist auf die Einräumung von Nutzungsrechten gerichtet.
         
      2. Die von uns erstellten Grafiken, Muster, Zeichnungen und Fotos als persönliche geistige Schöpfung dürfen einschließlich der Urheberbezeichnung sowohl im Original, als auch bei der Reproduktion nicht verändert werden. Jegliche Nachahmung ist unzulässig. Dies gilt auch für Teile oder Details.
         
      3. Durch uns erstellte Designarbeiten dürfen nur für die mit uns vereinbarte Nutzungsart sowie Verwendungszweck verwertet bzw. genutzt werden. Sonstige weitergehende und anderweitige Nutzungen bedürfen der Zustimmung von bauprint. Zudem ist in solchen Fällen ein entsprechendes Nutzungshonorar durch uns festzulegen. Hierdurch erwirbt der Besteller ein Nutzungsrecht im vereinbarten Rahmen. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erwirbt der Besteller durch die Zahlung dieses Nutzungshonorars ein ausschließliches Nutzungsrecht. (gem. § 31 III UrhG)
         
      4. Vorschläge sowie Mitarbeit des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht und haben keinen Einfluss auf die Höhe des Honorars. Anderes gilt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
         
      5. Der Auftraggeber ist für die Prüfung des Rechts über die Berechtigung der vom Auftraggeber überlassenen Vorlagen wie z.B. Fotos und Texte zur Verwendung, Vervielfältigung und Veränderung sowie dem Recht der urheberrechtlichen Befugnis allein verantwortlich.

 

5. Haftung

      1. Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit/ Eintragungsfähigkeit unserer Entwürfe und Design-Leistungen haften wir nicht.
         
      2. Bei Änderungen nach Druckgenehmigung gehen alle Spesen, einschließlich der Kosten des Maschinenstillstandes, zu Lasten des Auftraggebers.
         
      3. Soweit wir notwendige Fremdleistungen in Auftrag geben, sind die jeweiligen Auftragnehmer/ Vertragspartner keine Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Auftragnehmer/ Vertragspartner wird ausgeschlossen, soweit dem nicht gesetzliche Vorschriften entgegenstehen
         
      4. Für Fehler, die durch vom Auftraggeber eingereichte Auftragsunterlagen, Entwürfe, Skizzen, Materialien etc. veranlasst sind, haften wir ebenso wenig, wie für bei Korrekturabzügen nicht vom Auftraggeber erkannte und nicht rechtzeitig gerügte Fehler, auch wenn eine Korrekturlesung vereinbart ist und diese gesondert vergütet wird. Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht ausdrücklich verlangt, so haftet in jedem Fall der Auftraggeber.
         
      5. Für sämtliche Gegenstände, die zur Abwicklung und Produktion des Vertragserzeugnisses von Nöten sind oder bei der Produktion entstehen, aber nicht dem Eigentumsvorbehalt des §4 unterliegen, und sämtliche fremde  Gegenstände aus dem Besitz des Auftraggebers, die nach Fertigstellung des Auftrages vom Auftraggeber nicht binnen vier Wochen abgefordert sind, übernehmen wir keine Haftung. Wir sind berechtigt, diese Gegenstände dem Auftraggeber zuzusenden, die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber.
         
      6. Für Materialschäden oder Herstellungsfehler von Zulieferware haften wir nur insoweit, wie unser jeweiliger Lieferant oder Hersteller für solche Fehler oder Schäden haftet. Desweiteren sind Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art oder wegen Schäden die mittelbar oder unmittelbar auf die von uns gelieferte Ware zurückzuführen sind, ausgeschlossen.
         
      7. Bauprint gewährt eine Garantie für die Anhaftung der Farbe und Druckqualität auf die von bauprint selbst eingesetzten Druckmaterialien und Platten. Für Druckmaterial und Platten, die vom Kunden zum Bedrucken und Bearbeiten zur Verfügung gestellt werden, ist eine Gewährleistung durch bauprint für die Anhaftung der Farbe sowie die Druckqualität ausgeschlossen.

 

6. Lieferzeit und -termine

      1. Die von uns angegebene Lieferzeit setzt die rechtzeitige- und ordnungsgemäße Erfüllung der entsprechenden Verpflichtungen des Bestellers/Auftraggebers voraus. Die Lieferzeit beginnt mit dem Eingang der druckfähigen Daten/von Ihm zu beschaffende Unterlagen bzw. der Druckfreigabe bei Erstellung eines Testprints oder Grafikerstellung/ Grafikdienstleistungen durch uns.
         
      2. Sind keine Liefertermine vereinbart, wohl aber eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferzeit, so beginnt diese mit dem Tage der Absendung der Auftragsbestätigung und nach Erhalt aller erforderlichen Unterlagen, wie Manuskript, Fotos etc., sie endet am Tage der Fertigstellung des Vertragserzeugnisses oder dem Erhalt der Handelsware durch den Zulieferer oder Hersteller in unserem Betrieb.
         
      3. Für die Dauer der Prüfung von Korrekturabzügen, Entwürfen, Werkzeichnungen, Andrucken, Proofs, etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen und beginnt erst mit der Bestätigung der Änderungen.
         
      4. Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung oder Annahmeerklärung eine Änderung des Vertrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen oder Lieferschwierigkeiten mit sich bringt, so beginnt eine neue Lieferzeit und zwar erst mit Bestätigung der Änderungen.
         
      5. Die Lieferzeit verlängert sich für alle Fälle höherer Gewalt um die Zeit, die das Hindernis besteht. Als höhere Gewalt gelten vor allem Streik, Betriebsstörungen - insbesondere Störungen in den Datenleitungen - soweit diese Hindernisse nachweislich auf die Lieferung der Ware von wesentlichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn das Hindernis bei einem der Vertragspartner des Auftragnehmers eintritt. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht vom Auftragnehmer zu vertreten, wenn sie während seines bereits bestehenden Verzugs eintreten.
         
      6. Die Gesamt-Lieferzeit ergibt sich aus Zahlungseingang, Dateneingang, Produktionszeit und Versandlaufzeit. Die genannten Werktage sind Montag bis Freitag, NICHT Samstag, Sonntag und Feiertage.
         
      7. Sollten nicht alle Waren vorrätig sein, so behalten wir uns Teillieferungen vor.

 

7. Zahlung

      1. Die auf der Website genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die dem Angebot des Kunden zugrunde liegenden Auftragsdaten unverändert bleiben.
         
      2. Wird eine Warensendung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, auf dessen Wunsch ein weiteres Mal an ihn versandt, so hat er die hierfür anfallenden Kosten zu tragen. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer mit Sitz in der EU außerhalb Deutschlands und verfügt dieser über eine gültige Ust.-IDNr., so ergeht die Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis. Ist aufgrund einer falschen Ust-IDNr. die Lieferung als steuerfrei behandelt worden und beruhte dies auf einer unrichtigen Angabe des Kunden, die der Auftragnehmer auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte, so schuldet der Unternehmer die entgangene Steuer. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer mit Sitz in Nicht-EU-Ländern, so ergeht die Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis.
         
      3. Zur Inanspruchnahme einer umsatzsteuerbegünstigten Ausfuhrlieferung sind die Angaben des Bestellers (=Vertragspartner) maßgebend. Der Besteller muss die persönlichen Voraussetzungen dieser Steuerbefreiung erfüllen. Eventuell nachfolgende Personen (vom Besteller abweichende Empfänger bzw. Weiterversendungen) können von bauprint hinsichtlich der Steuerbefreiung nicht berücksichtigt werden.
         
      4. Zusatzkosten:
        • Versandkosten sind den jeweiligen landesspezifischen Versandinformationen unter www.bauprint.de zu entnehmen.
        • Eventuelle Gebühren bei verschiedenen Zahlungsarten finden Sie unter www.bauprint.de.
         
      5. Es gelten die dem Kunden während des Bestellvorgangs angegebenen Zahlungsarten.
         
      6. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Sonderaktionen kommen nachträglich nicht zum Einsatz.
         
      7. Im Falle der Nichtannahme der Ware gerät der Kunde in Zahlungsverzug. Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8%. Für die Aufgabe einer schriftlichen Zahlungserinnerung berechnen wir 10,00 EUR Mahnkosten. Erfolgt innerhalb von acht (8) Werktagen nach Zugang derselben keine Zahlung, beschreiten wir den Rechtsweg. Bedingt der Auftrag des Kunden eine Bereitstellung großer Papier- oder Kartonmengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen, kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden.
         
      8. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Waren zurückbehalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Kunde trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet.
         
      9. Ab dem Zeitpunkt des Versanddatums können nachträglich auf Wunsch des Auftraggebers veranlasste Änderungen der kaufmännischen Auftragsdaten (Rechnungsempfänger, Zahlungsweg u. dgl.) pauschal mit einer Gebühr von 10,00 EUR inkl. 19% MwSt. in Rechnung gestellt werden. Versandänderungen oder Anschriftenberichtigungen durch den Zustelldienst (z.B. falsche oder unvollständige Adressangaben), werden mit den tatsächlich anfallenden Kosten in Rechnung gestellt.

 

8. Rechnungsstellung

      1. Die Zusendung der Rechnung erfolgt in elektronischer Form per E-Mail im Format PDF. Diese PDF-Rechnung ist gemäß § 14 Abs. 3 UStG qualifiziert elektronisch signiert. Gemäß § 14 UStG steht eine elektronisch übermittelte und signierte Rechnung einer Rechnung in Papierform gleich und berechtigt zum Vorsteuer- und  Betriebsausgabenabzug. Sie sind als Rechnungsempfänger gemäß § 15 UStG verpflichtet, zur Geltendmachung der Vorsteuer die elektronische Signatur dieser Rechnung zu prüfen (verifizieren), ein Prüfprotokoll zu erzeugen und dieses gegen Veränderungen zu schützen und gemeinsam mit der elektronischen Rechnung aufzubewahren (speichern). Nach § 14b Abs.1 Satz 5 UStG müssen Rechnungen im privaten Bereich 2 Jahre gespeichert werden, wenn sie Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück beinhalten. Für die Aufbewahrung von elektronischen Belegen sind auch die GoB, die GoBS und die GDPdU sowie § 238 HGB ff zu beachten. Ein Ausdruck genügt nicht.

 

9. Gewährleistung

      1. Gewährleistungsfristen sind je Produkt oder Vertragserzeugnis dem jeweiligen Angebot oder der Rechnung zu entnehmen. Grundsätzlich, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, bieten wir eine Gewährleistung nur insoweit, wie unser jeweiliger Zulieferer oder Hersteller des Vertragserzeugnisses eine Gewährleistungsfrist gewährt.
         
      2. Beanstandungen jeglicher Art sind binnen einer Frist von 7 Tagen ab Lieferdatum schriftlich mitzuteilen, unter gleichzeitiger Übersendung der bemängelten Ware. Erfolgt die Rücklieferung der bemängelten Ware nicht innerhalb dieser Frist und in unbeschädigter Originalverpackung, kann die Rücknahme und eine Ersatzleistung verweigert. Zur Fristwarung genügt die rechtzeitige Absendung. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Lieferung als vereinbarungsgemäß ausgeführt.

 

10. Gefahrenübergang – Verpackungskosten

      1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung “ab Werk” vereinbart.
         
      2. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.
         
      3. Die Versendung der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers oder Auftraggebers. Sofern der Besteller es wünscht, werden wir für die Lieferung eine Transportversicherung abschließen.
         
      4. Wir sind dem Besteller oder Auftraggeber gegenüber nicht verpflichtet, die notwendigen Obliegenheiten für die Durchsetzung der Ansprüche einer solchen Transportversicherung wahrzunehmen.

 

11. Gestaltungsfreiheit, Produktionswahl und Firmentext

      1. Sowohl die Wahl der Produktionsmittel als auch die Wahl der Produktionsstätten liegt bei uns.
         
      2. Wir sind berechtigt, unseren Firmentext und/oder unser Firmenzeichen auf Vertragserzeugnissen aller Art nach Maßgabe des gegebenen Raumes anzubringen und ggf. in die Gestaltung von Designleistungen mit einzubinden.
         
      3. Es besteht im Rahmen des übernommenen Auftrags Gestaltungsfreiheit.

 

12. Geltendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

 

      1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, es sei denn, die Geltung deutschen Rechts ist aufgrund zwingender Normen ausgeschlossen.
         
      2. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
         
      3. Für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand der Geschäftssitz des Auftragnehmers (D-53783 Eitorf).
         
      4. Hat der private Endverbraucher keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union, so ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand.
         
      5. Im Verkehr mit Endverbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann auch das Recht am Wohnsitz des Endverbrauchers anwendbar sein, sofern es sich zwingend um verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.

 

13. Schlussbestimmungen

    1. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtskräftig für unwirksam erklärt werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Vielmehr gilt sie als durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der ursprünglichen Regelung möglichst nahe kommt und den Interessen der Firma bauprint Rechnung trägt bzw. wird sie durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.
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